Duaxo® Universal Pilz-frei

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Duaxo® Universal Pilz-frei
Vielseitig einsetzbares Fungizid gegen z.B. Birnengitterrost, Kräuselkrankheit, Monilia, Rost, Schorf, Blattflecken, Sternrußtau, Echten Mehltau und andere Pilzkrankheiten an Rosen, Zierpflanzen und -gehölzen sowie an Obst- und Gemüsekulturen. Für Gewächshaus und Garten geeignet. Stoppt die Ausbreitung in bereits befallenen Blättern und schützt vor Neubefall.

Anwendungsempfehlung:

Verdünnen Sie Duaxo® Universal Pilz-frei entsprechend der Dosierungsangaben mit Wasser und sprühen es gleichmäßig auf die Pflanzen. Die Blätter sollten zuvor trocken sein. Nehmen Sie die Anwendung am besten in den Abendstunden vor. Je nach Krankheit muss zu unterschiedlichen Terminen und unterschiedlich oft gespritzt werden. Verwenden Sie eine handelsübliche Gartenspritze und behandeln möglichst auch die Blattunterseiten. Für höhere Bäume hält der Fachhandel Verlängerungsrohre bereit. Um Abdrift zu vermeiden, sollten Sie nicht bei Wind spritzen. Immer frühzeitig, nur in der vollen, zugelassenen Konzentration und nicht zu oft spritzen.

Anwendung im Haus- und Kleingarten zulässig!

Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

– Zur Schorfbekämpfung an Kernobst empfehlen wir vor der Blüte den Einsatz von COMPO Mehltau-frei Kumulus® WG, nach der Blüte Duaxo® Universal Pilz-frei. Schorf kann nur infizieren, wenn die Blätter anhaltend mindestens 9 Stunden lang feucht sind. Nur dann sind Spritzungen erforderlich. Duaxo® Universal Pilz-frei zeichnet sich gegen Schorf mit einer langen und sehr guten Wirksamkeit aus.

– Kräuselkrankheit an Pfirsich, Aprikose und Nektarine: Für eine erfolgreiche Behandlung sind die richtigen Spritztermine, abhängig von Wetter und Entwicklung der Blattknospen, wichtig. Wir empfehlen 3 Behandlungen durchzuführen. Erste Anwendung sobald die Blattendknospen an den einjährigen Langtrieben beginnen anzuschwellen. Achtung – je nach Witterungsverlauf kann das durchaus schon in Dezember, Januar oder Februar sein! Folgebehandlungen: Die Spritzungen müssen in Regenperioden mit Tagesmitteltemperaturen über 8 °C im Abstand von 10 Tagen wiederholt werden (aber nicht bei Regen spritzen, sondern abwarten, bis die Blätter abgetrocknet sind; letzte Behandlung nach Aufbrechen der Knospen, wenn die grünen Blattspitzen sichtbar sind. Zum Zeitpunkt der Spritzungen müssen die Äste trocken sein. Bei trockenen Bedingungen und Temperaturen unter 8 °C kann mit der Wiederholung der Spritzung gewartet werden.

– Himbeer-Rutensterben: Die Behandlung der Jungruten (ab 20 cm Länge) erfolgt bei sommertragenden Sorten nach der Ernte (nach Entfernung der Tragruten) bis vor der Blüte im nächsten Jahr. Bei herbsttragenden Sorten, bei denen nach der Ernte alle Ruten bodennah abgeschnitten werden, empfehlen wir die Behandlung bis vor der Blüte im nächsten Jahr (ab 20 cm Rutenlänge). Besonders bei häufigem Regen sollten 3 Behandlungen an den Jungruten in 7 bis 14-tägigen Abständen erfolgen. Eine Bekämpfung ist nur erfolgreich in Kombination mit anbautechnischen Maßnahmen.
Beispielsweise sollte bei starkwüchsigen Sorten der ersten Rutenschub entfernt werden. Ebenso sind Verletzungen an Jungruten, Staunässe, zu dichte Pflanzenbestände und das Vorhandensein hoher Unkräuter zu vermeiden. Für ein ausgeglichendes Rutenwachstum (Bewässerung, Düngung) ist zu sorgen. Wir empfehlen COMPO Beeren Langzeit-Dünger zu verwenden. Kranke Ruten müssen abgeschnitten und vernichtet werden.

Anwendungszeitraum:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.

Wartezeiten:
Apfel, Birne, Rote Beete, Kohlrübe, Sauer-, Süßkirsche, Pflaume: 28 Tage
Gurke und Zucchini: 3 Tage Frische Kräuter: 14 Tage
Anderes Gemüse: 21 Tage
Aprikose, Nektarine, Pfirsich, Spargel, Erdbeere, Himbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen, Ziergehölze (inkl. Rosen): Keine

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen:Anwendung durch nicht berufliche Anwender zulässig.

Anwendungsbereiche/Krankheiten (Freiland)
Zierpflanzen (Freiland und Gewächshaus): Echter Mehltau, Rost, BlattfleckenRosen (Freiland): Sternrußtau
Apfel, Birne (Freiland), Ziergehölze: Schorf
Apfel, Birne, Ziergehölze (Freiland): Echter Mehltau
Birne (Freiland): Birnengitterrost
Pfirsich, Aprikose, Nektarine (Freiland): Kräuselkrankheit
Pflaume (Freiland): Rost
Sauerkirsche, Süßkirsche, Pflaume, Ziergehölze: Monilia laxa
Erdbeere (nach der Ernte; Freiland): Weißfleckenkrankheit, Rotfleckenkrankheit
Himbeere (Freiland): Rutensterben Himbeerrost1
Gurken, Zucchini (Gewächshaus und Freiland): Echter Mehltau, Blattfleckenkrankheit, Stängelbrand
Spargel (Freiland): Rost, Laubkrankheit
Rote Beete (Freiland): Blattflecken (Cercospora und Ramularia)
Kohlrübe (Freiland): Echter Mehltau, Pilzliche Blattflecken
Frische Kräuter (Freiland): Echter Mehltau, Rost, Pilzliche Blattflecken
Möhre (Freiland): Möhrenschwärze Schwarzfäule, Echter Mehltau, Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae) (Blattbefall)
Knollensellerie, Bleichsellerie (Freiland), Porree (Freiland): Blattfleckenkrankheit (Septoria -Arten)
Kopfkohl (Freiland; Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl): Kohlschwärze, Ringfleckenkrankheit
Rosenkohl (Freiland): Echter Mehltau
Blumenkohl, Brokkoli (Freiland): Kohlschwärze, Ringfleckenkrankheit
Pak Choi, Chinakohl (Freiland): Kohlschwärze, Schwarzfäule, Ringfleckenkrankheit, Echter Mehltau
Pastinak (Freiland): Echter Mehltau, Pilzliche Blattflecken
Wurzelpetersilie (Freiland), Schwarzwurzel (Freiland), Meerrettich (Freiland): Pilzliche Blattflecken, Echter Mehltau
Speisezwiebel (Freiland; Nutzung als Trockenzwiebel): Purpurfleckenkrankheit

1 Diese Krankheit wird nach eigenen Erfahrungen bei Einsatz in den festgesetzten Anwendungsgebieten mit erfasst.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungsund Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zierpflanzen (Freiland), Rosen, Spargel, Himbeere, Sauer-, Süßkirsche, Pflaume (Behandlung gegen Monilinia laxa): 5 m Birne, Apfel, Aprikose, Nektarine, Pfirsich, Pflaume (Behandlung gegen Pflaumenrost): 10 m
– Bienenverträglichkeit: Nein, – Breite: 50, – Gewicht: 0,26, – Höhe: 150, – Länge: 90, – Name Hersteller: COMPO, – Name lt. Zulassung: COMPO Duaxo® Universal Pilz-frei 150 ml, – Produktart: Pflanzenschutz, – Wirkstoff: Difenoconazol, – Zulassungsnummer: 006300-60
150ml Flasche mit Dosierbecher

Hersteller: Compo

Artikelnummer: 1631412

EAN: 4008398077853

Grundpreis: Eur /